AGB’s und mehr

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

  • 1 Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

  • 2 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unter lagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, Bilder etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese unterlagen dürfen dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

  • 3 Preise und Zahlung

(1) Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten alle unsere ausgewiesenen Preise exklusive Reise-, Hotel- sowie Verpflegungskosten.

(2) Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer Vereinbarung zulässig.

(3) Die im Angebot geltenden Preise sind Nettopreise und zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen. Diese wird jeweils gesondert in Rechnung gestellt.

(4) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag 14 Tage nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Einer Mahnung bedarf es nicht. Sofern der Besteller in Zahlungsverzug kommt, werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz der Deutschen Bundesbank p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

  • 4 Gewährleistung

(1) Der Auftraggeber hat die geleistete Dienstleistung / Ware unverzüglich zu prüfen und etwaige Beanstandungen dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Bei Produktionen, wo der Auftragnehmer oder ein Vertreter vor Ort ist, genügt dies in der Sprachform.

(2) Mängelrügen können vom Auftragnehmer nur binnen einer frist von 5 Werktagen nach Empfang der Ware (z.B. Lichtkonzept) erhoben werden. Nach Ablauf der Frist gilt die Ware als vertragsgerecht genehmigt.

(3) Dem Auftragnehmer muss mindestens zweimal die Chance der Nachbesserung eingeräumt werden.

(4) Schlägt die Nachbesserung fehl bzw. erfolgt sie nicht binnen einer angemessenen Frist, ist der Auftraggeber berechtigt, die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Für Mangel-Folgeschäden haftet der Auftragnehmer jedoch nicht, insbesondere haftet er nicht für entgangene Verluste o.Ä..

(5) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Rüge der gesamten Lieferung, es sei denn, die Teillieferung ist für den Auftraggeber ohne Interesse.

  • 5 Arbeitszeiten

(1) sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gilt eine maximale Arbeitszeit von 10 Stunden täglich.

(2) Sollten Mehrstunden anfallen, ist der Auftraggeber verpflichtet, jede angefangene stunde mit 10/100 der angebotenen Tagesgage zu vergüten.

  • 6 Unterkunft / An- und Abreise

(1) Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf die Unterbringung in einem Hotel mindestens mittleren Standards.

(2) Sollte vom Auftraggeber kein Hotel zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftragnehmer das Recht, sich in einem Hotel der genannten Klasse unterzubringen. Der Auftragnehmer hat für die Kosten aufzukommen.

(3) Der Auftraggeber muss für alle notwendigen Reisekosten, inkl. hieraus resultierender Zusatzkosten (z.B. Taxi, öffentliche Verkehrsmittel etc.) aufkommen.

  • 7 Kündigungsrecht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Auftrags jederzeit kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so sind wir berechtigt, die vereinbarte Auftragssumme einzufordern.

(2) Vereinbarte Reisekosten, Hotelkosten bzw. Spesen werden in diesen fällen nicht berechnet.

(3) Sonderregelungen diesbezüglich müssen schriftlich getroffen werden.

  • 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

dem Besteller steht das recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungs- rechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  • 9 Gefahrübergang

(1) Wird von Auftraggeberseite eine schlechte technische Infrastruktur bzw. mangelnde Koordination / Organisation bereitgestellt, übernimmt die Firma prefocus lichtgestaltung keinerlei Haftung für die angebotene Dienstleistung.

2) Alle technischen wie organisatorischen Voraussetzungen müssen, wie im Vorfeld besprochen und definiert, vorhanden sein.

  • 10 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen vor. Wir sind berechtigt, die angebotene Sache zurückzunehmen (z.B. bei vereinbarten Teilzahlungen), wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. In der Zurück- nahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, solange dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt ist.

  • 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Unser Geschäftssitz ist Gerichtsstand. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnsitz zu verklagen. Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort.

  • 12 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.

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